Planung der Existenzgründung

Tipps für den Start in die Selbständigkeit


Ambulante Pflegedienste sind selbstständige Unternehmen, die unter der fachlichen Leitung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung versorgen (§ 71 SGB XI). Der Schritt in die Selbständigkeit muss wohlüberlegt und langfristig geplant werden. Haben Sie ausreichende pflegefachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse? Ein tragfähiges Gründungskonzept? Kennen Sie Ihre Zielgruppe oder mögliche Versorgungsschwerpunkte wie z. B. Kinderpflege oder palliative Versorgung? Welcher Unternehmensform geben Sie den Vorzug?

Grundvoraussetzungen eines ambulanten Pflegedienstes

• Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung – auch an Wochenenden und Feiertagen
• Leistungen gemäß aktuellem Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse
• Rufbereitschaft oder Anbindung an ein Notrufsystem
• Eigene Räumlichkeiten und Erreichbarkeit
• Kooperationen mit Ärzten, Apotheken, Sanitätshäusern

Pflegeleistungen gemäß SGB XI umfassen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (§§ 36–40, § 75 Abs. 1). Zusätzlich können ärztlich verordnete Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V (§ 37) angeboten werden – dies erfordert einen gesonderten Vertrag nach § 132a SGB V.

Bei Fragen zum Zulassungsverfahren helfen Ihnen:
• Landesvertretungen der Pflegekassen
• Kassenärztliche Vereinigungen
• Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Voraussetzungen für einen gelungenen Start

Ein fundiertes Gründungskonzept umfasst:

• Marktanalyse (Angebot, Bedarf, Wettbewerber)
• Standortbewertung (zentrale Lage, Erreichbarkeit, Infrastruktur)
• Räumliche Anforderungen (barrierefrei, separate Besprechungs- & Arbeitsräume, Sanitäreinrichtungen)
• Analyse der eigenen unternehmerischen Eignung
• Festlegung von Versorgungsprofilen & Alleinstellungsmerkmalen

Checkliste – Sind Sie bereit für die Selbständigkeit?
Antworten Sie ehrlich mit Ja oder Nein:

• Ist Ihre Familie informiert und unterstützt Sie?
• Können Sie 40–50 Wochenstunden leisten?
• Haben Sie Führungserfahrung und Entscheidungskompetenz?
• Sind Sie in der Lage, Mitarbeitende zu führen und Konflikte zu klären?
• Sind Sie psychisch und körperlich belastbar?
• Haben Sie ein realistisches Zeit- und Finanzkonzept?

Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL)

Die verantwortliche Pflegefachkraft (§ 71 Abs. 3 SGB XI) kann Inhaber:in sein oder angestellt werden. Sie muss über:

• eine pflegerische Berufsausbildung (z. B. Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege)
• mindestens 2–3 Jahre Berufserfahrung
• eine leitungsbezogene Weiterbildung (≥ 460 Std.) oder Studium
verfügen. Zusätzlich ist eine stellvertretende Pflegefachkraft anzustellen, die bei Ausfall der PDL die Leitung übernimmt.

Qualifikation und Verträge

• SGB XI: § 71, § 72 (Versorgungsvertrag), § 80 (Qualitätssicherung)
• SGB V: § 37 (häusliche Krankenpflege), § 132a (Vertrag)
• Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V

Geeignete Pflegekräfte sind unter anderem:

• Pflegefachpersonen (Altenpflege, Krankenpflege)
• Pflegehilfskräfte mit anerkanntem Abschluss
• Hauswirtschaftliche Mitarbeitende
Pflegehilfskräfte dürfen nur tätig werden, wenn sie eingewiesen und begleitet werden. Die Verantwortung liegt bei der PDL.

Personalgewinnung – Inhalte eines Stellenprofils

• Berufliche Qualifikation und Erfahrung
• Arbeitsfeld (z. B. Grund-/Behandlungspflege, Hauswirtschaft)
• Zusatzkompetenzen (z. B. Wundversorgung, Palliative Care)
• Flexibilität & Mobilität
• Teamfähigkeit und Selbstorganisation
• Sprachkenntnisse (z. B. bei migrationssensibler Pflege)

Kosten einer Existenzgründung

Kalkulieren Sie ausreichend Budget für die Anlaufphase (mind. 3 Monate), da Einnahmen verzögert kommen. Typische Kosten:

Personalkosten:
• Löhne, Urlaubs- & Weihnachtsgeld
• Sozialabgaben, Unfallversicherung (BGW)
• Fort- & Weiterbildung
• Eigene Absicherung (freiwillige Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung)

Versicherung:
Pflicht zur Berufs- und Betriebshaftpflicht gemäß § 75 SGB XI / § 132a SGB V – inkl. Risiken wie Schlüsselverlust oder Wasserschäden.

Sachausstattung:
• Räume & Betriebskosten
• Fahrzeuge (Leasing/Kauf/Mitarbeiternutzung)
• Verbrauchsmaterialien & Schutzkleidung
• Software, Telefonanlage, Werbung


Unterstützung erhalten Sie z. B. bei:
• Pflegekassen & Landesverbänden
• BGW (Berufsgenossenschaft Gesundheit/Wohlfahrt)
• IHK, RKW, Steuerberatende
• Ministerien für Wirtschaft & Gesundheit
• Fachverbänden, Gründungsberatungen