Erfolgsfaktor Mitarbeiter

Die richtige Auswahl


Neben der Verantwortung für die Pflegebedürftigen ist in der ambulanten Pflege auch die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden von zentraler Bedeutung. Soziale Kompetenzen, Belastbarkeit und kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung sind unverzichtbar – nicht zuletzt, um den Anforderungen von Pflegekassen, MD-Prüfung und Versorgungsvertrag gerecht zu werden.

Als Leitungskraft müssen Sie daher auf fachliche Qualifikation, gesundheitliche Eignung und persönliche Eignung Ihrer Mitarbeitenden achten. Dies ist für eine zuverlässige, wirtschaftliche und rechtssichere Leistungserbringung entscheidend. Die geforderte Personalstruktur und Mindestbesetzung variieren je nach Bundesland.

Bedarfsgerechte Personalplanung:
• Welche Leistungen sollen angeboten werden (SGB XI, SGB V)?
• Gibt es Versorgungsschwerpunkte oder Zusatzangebote?
• Benötigen einzelne Mitarbeitende spezifische Zusatzqualifikationen?
• Wie viele Pflegefach- und Pflegehilfskräfte sind erforderlich?

Neben fachlicher Kompetenz spielen auch Persönlichkeitsmerkmale und Gesundheitsstatus eine zentrale Rolle. Die Tätigkeit in der ambulanten Pflege erfordert Eigenverantwortung, Belastbarkeit, Empathie und Flexibilität – insbesondere bei unregelmäßigen Arbeitszeiten.

Persönliche Eignung – wichtige Auswahlkriterien:
• Bereitschaft zu Wochenend-/Schichtarbeit
• Flexibilität bei Notfällen
• Verantwortungsbewusstsein
• Einfühlungsvermögen & Geduld
• Kommunikationsfähigkeit
• Teamfähigkeit
• Einwandfreier Leumund (z. B. erweitertes Führungszeugnis)

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Pflege ist körperlich wie psychisch belastend. Die Tätigkeit setzt voraus:
• Psychische Stabilität im Umgang mit kranken oder sterbenden Menschen
• Körperliche Belastbarkeit (z. B. für Transfers, Lagerung)
• Keine akuten infektiösen Erkrankungen
• Keine ausgeprägten Hautallergien an Händen (z. B. Latexkontakt)
• Keine unbehandelten chronischen Muskel-Skelett-Erkrankungen

Arbeitsfähigkeit & arbeitsmedizinische Vorsorge

Vor Beginn einer Beschäftigung wird eine ärztliche Einstellungsuntersuchung empfohlen – idealerweise durch einen Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst. Diese ist freiwillig, kann aber auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 und § 5 ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 durch den Arbeitgeber angeboten werden.

Inhalte einer Einstellungsuntersuchung:
• Allgemeiner Gesundheitszustand
• Belastbarkeit für Pflegearbeiten (z. B. Bewegungsapparat)
• Infektionsrisiken & Impfschutzstatus (Hepatitis B, Masern, COVID-19)
• Beratung zu Arbeitsschutz, Hygiene, Impfempfehlungen (TRBA 250)

Wichtig: Eine freiwillige Teilnahme an arbeitsmedizinischer Vorsorge gemäß Biostoffverordnung und TRBA 250 ist bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Kontakt mit Körperflüssigkeiten) vom Arbeitgeber zu organisieren und zu dokumentieren.