Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge


Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden, indem sie frühzeitig berufsbedingte Erkrankungen erkennt und ihnen vorbeugt. Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 5, § 11 ArbSchG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250).

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Infektionsgefährdung umfasst:

Erstvorsorge: vor Aufnahme der Tätigkeit, maximal 12 Wochen alt
Regelmäßige Vorsorge: i. d. R. nach 12 Monaten, dann alle 36 Monate – angepasst an Gefährdungslage
Nachgehende Vorsorge: nach Beendigung der gefährdenden Tätigkeit bei begründeter Annahme von Spätfolgen

Hinweis: Die Teilnahme an der Vorsorge ist bei bestimmten Gefährdungen (z. B. Kontakt mit Körperflüssigkeiten) verpflichtend – geregelt nach ArbMedVV und BioStoffV (§§ 4, 5). Die Untersuchung darf nur durch Ärzte mit arbeits- oder betriebsmedizinischer Qualifikation erfolgen.

Untersuchungsinhalte (laut TRBA 250 / DGUV Empfehlung):
• Anamnese (Impfstatus, Vorerkrankungen, Allergien)
• Körperliche Untersuchung
• Beratung zu Impfungen (z. B. Hepatitis B, Masern, COVID-19)
• Aufklärung über Infektionsschutz, Schutzkleidung und Hygiene

Kosten: Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt ausschließlich der Arbeitgeber – dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitsmedizinische & sicherheitstechnische Betreuung

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §§ 2–6 sowie der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber eine regelhafte Betreuung durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellen.

Aufgaben dieser Fachleute sind:
• Analyse und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz
• Beratung zu Arbeitsschutz, Gesundheit, Hygiene und Ergonomie
• Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
• Prüfung von Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen
• Begleitung bei Umbaumaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung
• Schulung und Beratung der Führungskräfte

Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt fokussiert sich auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Tätigkeit und spricht Empfehlungen für Vorsorge, Impfungen und Schutzmaßnahmen aus. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet die technischen und organisatorischen Bedingungen vor Ort.

Weitere Informationen, Unterstützung und ggf. Vorschläge für geeignete Ärzt:innen oder Anbieter erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).