Software für Pflegedienste

In einem Pflegedienst ist es unerlässlich, eine Softwarelösung einzusetzen - digital, sicher, zukunftsfähig.


IT-Sicherheit & BSI C5-Testat: Pflicht statt Kür

Die Digitalisierung der Pflege ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist gelebte Realität und gesetzlicher Auftrag zugleich. Pflegedienste, die wirtschaftlich, rechtssicher und patientenzentriert arbeiten wollen, benötigen heute eine professionelle Softwarelösung, die sowohl technische Sicherheit als auch gesetzliche Konformität gewährleistet. Pflegedienste arbeiten mit hochsensiblen personenbezogenen Daten. Der Gesetzgeber fordert daher nicht nur den Einsatz moderner Technik, sondern auch deren Prüfung: Eine zertifizierte Software mit einem BSI C5-Testat (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) ist inzwischen gesetzlich vorgeschriebener Standard für Cloud-Systeme - nur so lassen sich Datenschutz, IT-Sicherheit und Betriebsstabilität im Sinne der DSGVO und SGB-V-Regelungen zuverlässig umsetzen.

Konformitätsprüfung & gesetzliche Vorgaben

Softwarelösungen für die ambulante Pflege unterliegen der Konformitätsprüfung durch die Pflegekassen. Dabei wird überprüft, ob alle technischen und abrechnungsrelevanten Anforderungen korrekt umgesetzt sind – von Leistungsnachweisen bis zur DTA-Schnittstelle. Eine konforme Software vermeidet Rückfragen, Rückweisungen und finanzielle Nachteile.

Telematik-Infrastruktur & digitale Kommunikation

Mit der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) wird die Pflege zum aktiven Teil der digitalen Gesundheitsversorgung. Dazu gehören:
• der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)
• das Senden und Empfangen von KIM-Nachrichten (Kommunikation im Medizinwesen)
• die sichere Kommunikation mit Ärzten, Apotheken und anderen Leistungserbringern

Ohne TI-fähige Software ist eine Teilnahme am Versorgungsnetz der Zukunft nicht möglich.

Abrechnung, DTA und Vorfinanzierung: Prozesse automatisieren

Eine leistungsfähige Pflegesoftware unterstützt Pflegedienste bei der täglichen Büroarbeit – insbesondere bei der:
• elektronischen Abrechnung mit allen Kassen gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI
DTA-Erstellung (Datenträgeraustausch)
• integrierten Touren- und Einsatzplanung
• Erfassung und Übergabe von Leistungsnachweisen

Die Pflegesoftware schafft zudem die Grundlage für Factoring-Modelle mit Vorfinanzierung. Wer sein Liquiditätsrisiko senken möchte, kann mit wenigen Klicks Forderungen an ein Abrechnungszentrum übergeben – automatisiert, sicher und transparent.

CareSocial – die Softwarelösung für moderne Pflegedienste

Mit CareSocial erhalten Sie eine professionelle, rechtskonforme und praxiserprobte Pflegesoftware, die alle genannten Anforderungen erfüllt:
• BSI C5-geprüft & datenschutzkonform
• vollständig TI-fähig (KIM, ePA, etc.)
• inkl. DTA, Factoring, Vorfinanzierung & Dokumentation
• für Einsteiger wie für erfahrene Träger skalierbar

Und das Beste: Existenzgründer erhalten auf Wunsch eine 6-monatige Förderung inklusive kostenloser Beratung.
Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Live-Demo und entdecken Sie die digitale Zukunft Ihrer Pflegeeinrichtung – mit CareSocial.

Häufige Fragen zur Pflegesoftware

+ Benötige ich ein C5-Testat nach DigiG / § 393 SGB V für meine Pflegesoftware?

Ja. Ab dem 1. Juli 2025 ist gemäß § 393 Abs. 1 SGB V (Digital-Gesetz – DigiG) für jede Software, die mit der Telematikinfrastruktur kommuniziert, ein gültiges C5-Testat nach BSI-Vorgaben verpflichtend. Ohne diesen Nachweis drohen Ausschluss vom TI-Zugang und Abrechnungsprobleme mit den Kassen.

+ Was bedeutet § 393 SGB V für ambulante Pflegedienste?

§ 393 SGB V schreibt technische und organisatorische Anforderungen an Pflegesoftware-Anbieter vor. Für ambulante Dienste bedeutet das: Nur Software mit gültigem C5-Testat darf für digitale Kommunikation (z. B. KIM, eAU, ePA) verwendet werden.

+ Welche Software-Funktionen sind von der Telematikinfrastruktur-Pflicht betroffen?

Betroffen sind z. B. KIM-Nachrichten, elektronische Patientenakte (ePA), eAU, eRezept, digitale Verordnungen und Abrechnung mit Krankenkassen – kurz: alle Funktionen, die TI-Zugang voraussetzen.

+ Muss meine Cloud-Software künftig nach BSI C5 zertifiziert sein?

Ja. Ab Juli 2025 muss jede Cloud-basierte Pflegesoftware, die mit der TI arbeitet, ein gültiges BSI C5-Testat nachweisen – unabhängig vom Hostinganbieter. Nur damit ist die gesetzlich geforderte Compliance gemäß DigiG gegeben.

+ Gilt die Pflicht auch für kleinere Pflegedienste oder mobile Apps?

Ja. Die gesetzlichen Vorgaben gelten unabhängig von der Größe des Dienstes oder der Endgeräte. Auch mobile Lösungen und Ein-Platz-Systeme müssen bei TI-Anbindung ein C5-Testat nachweisen können.

+ Was passiert, wenn meine Software kein C5-Testat besitzt?

Ohne gültiges Testat ist eine Teilnahme am digitalen Datenverkehr über die TI nicht erlaubt. Das betrifft z. B. eAU, KIM und Abrechnung mit Kassen. Es drohen Leistungsausschlüsse und Vergütungsausfälle.

+ Was ist das DigiG (Digital-Gesetz) und wie betrifft es Pflegesoftware?

Das Digital-Gesetz (DigiG) ist ein Reformgesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es verpflichtet Softwareanbieter zur Einhaltung von Sicherheitsstandards wie dem BSI C5-Testat und regelt den Zugang zur Telematikinfrastruktur für Leistungserbringer – auch für Pflegedienste.

+ Wie erkenne ich eine zertifizierte Pflegesoftware nach DigiG?

Eine konforme Pflegesoftware besitzt ein öffentlich einsehbares BSI C5-Testat, eine prüfbare Anbietererklärung und erfüllt die technischen Anforderungen der Telematikinfrastruktur gemäß § 393 SGB V. Achte auf Zertifikatsnachweise und Anbietertransparenz.

+ Welche Vorteile hat eine C5-zertifizierte Software für meinen Pflegedienst?

Eine C5-zertifizierte Software bietet rechtliche Sicherheit, Revisionssicherheit, Zugang zur Telematikinfrastruktur, Förderfähigkeit und Vertrauen bei Kostenträgern. Sie ist ab Juli 2025 zudem gesetzlich vorgeschrieben.

+ Ist eine lokale Installation von Software ohne Cloud künftig noch erlaubt?

Nur in Ausnahmen. Grundsätzlich gilt: Alle Softwarelösungen, die Gesundheitsdaten verarbeiten und mit der TI kommunizieren, müssen auch bei lokaler Installation die Anforderungen des § 393 SGB V erfüllen – z. B. über externe C5-Auditierung. Reine Offline-Lösungen sind künftig nicht mehr zulässig.